Laut dem Dekret des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen, G.U. Nr. 214 vom 13.09.2016 sind nunmehr auch Psychologen verpflichtet, ab dem 01.01.2016 die Gesundheitskosten an das System Gesundheitskarte (ital. Sistema Tessera Sanitaria – STS) zu übermitteln. Diese Vorschrift ist Teil einer umfassenden Steuerreform auf nationaler Ebene, die schon seit dem vergangenen Jahr vorsieht, dass die Agentur der Einnahmen den Beitragszahlern die vorab ausgefüllte Steuererklärung „Modell 730″ zur Verfügung stellt.Innerhalb des 31. Januars jeden Jahres müssen die Daten bezüglich der von den Patienten im Zeitraum zwischen dem Januar und dem Dezember des vorigen Jahres getragenen Kosten, welche auf der Rechnung aufscheinen, der Internetplattform STS übermittelt werden. Bei diesen Daten handelt es sich um die Steuernummer der Person, für die die sanitäre Leistung erbracht wurde, das Datum des Steuerbelegs, die Art der Leistung und den Betrag.
Der Patient kann in jedem Fall die Übermittlung der Informationen an die Agentur der Einnahmen untersagen und folglich die Eingabe der Gesundheitsausgaben in die vorab ausgefüllte Steuererklärung Modell 730 ablehnen, ohne dass für ihn irgendwelche buchhalterischen Nachteile entstehen. Der/die Betroffene hat die Möglichkeit, alle Gesundheitskosten, inbegriffen diejenigen, deren Weitergabe er untersagt hat, eigenständig unter den abzugsfähigen Spesen in der Steuererklärung einzugeben. Die Ablehnung kann ganz einfach auf dem Steuerbeleg angemerkt und unterschrieben werden.